Der Ausbildungsverbund Pflege BBS Springe bietet in Kooperation mit den Lehrkräften und des Fördervereins der BBS Springe eine Weiterbildung zum Praxisanleiter/zur Praxisanleiterin an.
Termine
(Zeiten von 7:45 – 14:45 Uhr)
- 13.03. – 17.03.2023
- 24.04. – 28.04.2023
- 19.06. – 23.06.2023
- 04.09. – 08.09.2023
- 09.10. – 13.10.2023
- 27.11. – 01.12.2023
- 15.01. – 19.01.2024
Ziele der Weiterbindung:
Der/die Praxisanleitende…
… begleitet die praktische Ausbildung von Pflegeauszubildenden
… vermittelt Handlungsstrategien für die professionelle Pflege
… gestaltet den Arbeitsplatz als Lernort, um individuelles Lernen zu ermöglichen
… leitet zu eigenverantwortlichem und problemlösendem Handeln an
… dokumentiert und bewertet den Ausbildungsstand
… fördert die Fach-, Methoden-, Personal- und Sozialkompetenz
… unterstützt die Kooperation zwischen dem Lernort Schule und dem Lernort Praxis
… unterstützt und vermittelt in Problemsituationen
… unterstützt neue Mitarbeiter bei der Einarbeitung
Wer kann teilnehmen?
Teilnehmen kann, wer die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
- Altenpfleger/-in
- Gesundheits- und Krankenpfleger/-in
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in
besitzt.
Zudem wird eine einjährige Berufserfahrung in der Pflegepraxis nahegelegt.
Wie lange dauert die Weiterbildung?
Umfang der Weiterbildung beträgt 280 Unterrichtsstunden und 20 Stunden nachgewiesene praktische und theoretische Erfahrung in der Anleitung also somit 300 Stunden.
Wie hoch sind die Kosten?
Die Kosten betragen 950 Euro
Weitere Informationen findest Du in unserem Flyer!
Bei Rückfragen wende dich gerne an Hendrik Kruppa.
Wir brauchen Praxisanleiter für die praktische Ausbildung von neuen Pflegerinnen und Pflegern!
Bilden Sie Auszubildende in der Praxis aus und begleiten Sie diese in der Pflegepraxis! Jetzt bis zum 15.02.2023 anmelden!
Nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG) wird für die praktische Ausbildung in den Einrichtungen eine „Praxisanleitung“ gefordert (vgl. PflBG §4). Der Förderverein Ausbildungsverbund PFLEGE BBS Springe e.V. bietet gem. des Erlasses vom MK vom RdErl. d. MK v. 11.05.2020 (45-80009/10/4/3) bzw. basierend auf dem PflBG §4 für Altenpflegende, Gesundheits- und Krankenpflegende die Qualifikation zum Praxisanleiter bzw. zur Praxisanleiterin an.